Begleithunde sind Lebensretter für Menschen mit Behinderungen. Es gibt sie in allen möglichen Rassen und Größen, aber eines haben sie alle gemeinsam: Sie wurden darauf trainiert, Hilfe zu leisten, die speziell auf die spezifische Behinderung einer Person zugeschnitten ist. Leider gibt es viele Mythen und Missverständnisse rund um Diensthunde, und einige sind einfach nicht wahr.
In diesem Leitfaden listen wir acht Mythen und Missverständnisse über Diensthunde auf, um diesen falschen Überzeugungen ein Ende zu setzen.
Die 8 Mythen und Missverständnisse über Begleithunde:
1. Diensthunde, Hunde zur emotionalen Unterstützung und Therapiehunde sind alle gleich
Manche glauben, dass Begleithunde dasselbe sind wie Hunde zur emotionalen Unterstützung (ESAs) oder Therapiehunde. In Wirklichkeit sind sie alle deutlich unterschiedlich. Im Gegensatz zu Begleithunden ist es ESAs und Therapiehunden nicht gestattet, Sie in einem Flugzeug oder an anderen öffentlichen Orten zu begleiten, an denen Hunde verboten sind. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Diensthunde entsprechend der Behinderung des Hundeführers für die Arbeit und die Ausführung spezifischer Aufgaben ausgebildet werden. Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht darin, dass Diensthunde durch den Americans with Disabilities Act (ADA) geschützt sind, wohingegen ESAs und Therapiehunde nicht geschützt sind.
2. Diensthunde müssen professionell ausgebildet und registriert sein
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass ein Diensthund ein zertifiziertes Ausbildungsprogramm absolvieren muss, um ein Diensthund zu sein. Während der Hund speziell auf die individuelle Behinderung einer Person trainiert werden muss, benötigt der Hund keine professionelle Ausbildung, was bedeutet, dass entweder ein professioneller Hundetrainer oder der Hundeführer/Besitzer den Hund selbst trainieren kann. Auf vielen Online-Seiten können Sie sich für ein solches Programm anmelden, diese sind jedoch oft teuer und für die meisten Menschen mit Behinderungen unerreichbar. Am wichtigsten ist, dass es weder nötig noch erforderlich ist.
Assistenzhunde müssen ebenfalls nicht online angemeldet werden. Für einen registrierten Diensthund gelten keine weiteren Rechte oder besonderen Vergünstigungen als für einen nicht registrierten Hund. Auch hier bieten viele Websites die Registrierung Ihres Hundes an, dies ist jedoch keine Voraussetzung.
3. Geschäftsinhaber können eine Verifizierung anfordern
Obwohl es plausibel erscheinen mag, dass ein Geschäftsinhaber eine Überprüfung des Status Ihres Begleithundes verlangen kann, ist es für ihn ein absolutes No-Go, Fragen zu stellen, und es ist für ihn illegal, dies zu tun. Laut ADA kann ein Geschäftsinhaber nur zwei Fragen stellen:
- Ist das Begleittier aufgrund einer Behinderung erforderlich?
- Für welche Arbeit oder Aufgabe wurde der Hund speziell ausgebildet?
Dieses Missverständnis trifft auch auf Mietobjekte zu, in denen Tiere auf dem Grundstück verboten sind. Wenn Sie einen Begleithund haben, muss der Besitzer Ihnen erlauben, dass Ihr Begleithund bei Ihnen auf dem Grundstück lebt, und auch er kann nur die oben genannten Fragen stellen.
4. Diensthunde helfen nur Menschen mit sichtbaren Behinderungen
Sicher kann man erkennen, ob ein Diensthund zur alltäglichen Hilfe für Blinde oder Hörgeschädigte da ist, aber nicht alle Behinderungen sind offensichtlich. Diensthunde helfen bei allen Arten von Behinderungen, einschließlich Menschen mit Anfällen, Diabetes, posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) und Autismus, um nur einige zu nennen.
5. Diensthunde müssen identifizierbar sein
Einige glauben, dass Diensthunde eine Erkennungsweste, eine Erkennungsmarke, ein Halsband oder andere Gegenstände tragen müssen, die beweisen, dass sie Diensthunde sind. Diese Artikel sind zwar käuflich zu erwerben, dies ist jedoch keine Voraussetzung. Wenn überhaupt, kann ein Besitzer/Betreuer solche Gegenstände kaufen, um der Öffentlichkeit zu vermitteln, dass es sich bei seinem Hund um einen Diensthund handelt, aber dies liegt völlig im Ermessen des Besitzers.
6. Pitbulls können keine Diensthunde sein
Pitbulls sind oft das Ziel schlechter Presse, was ihnen einen schlechten Ruf einbringt. Pitbulls sind eine liebevolle Rasse, die wie jede Hunderasse bei richtiger Ausbildung hervorragende Begleiter abgibt. Auf jeden Fall kann laut ADA jede Hunderasse ein Diensthund sein. Tatsächlich können selbst Städte, die die Rasse verboten haben, eine Person mit einem Pitbull als Diensthund nicht diskriminieren.
7. Jeder Hund kann ein Diensthund sein
Wir wissen, dass das verwirrend sein muss, nachdem wir den vorherigen Mythos gelesen haben, aber Tatsache ist, dass jeder Hund zwar ein Diensthund sein kann, dies jedoch nicht bedeutet, dass jeder Hund für die Arbeit und die Ausführung bestimmter Aufgaben für ihn ausgebildet werden kann spezifische Behinderung.
Obwohl Diensthunde nicht unbedingt professionell ausgebildet sein müssen, müssen sie dennoch ausgebildet sein und über ein bestimmtes Temperament und eine gewisse Intelligenz verfügen, um ein Diensthund zu sein. Sie müssen in der Lage sein, Ablenkungen auszublenden und jederzeit unter der Kontrolle des Eigentümers/Handhabers zu stehen. Sie müssen sich auch auf ihre Arbeit konzentrieren können und dürfen nicht die Aufmerksamkeit von Zuschauern auf sich ziehen.
8. Pro Person ist ein Begleithund erlaubt
Eine Person, die einen Diensthund braucht, muss nicht nur einen haben. Dieser Mythos rührt von der Tatsache her, dass die meisten Menschen nur einen Begleithund haben, die ADA die Anzahl pro Person jedoch nicht begrenzt. Eine Person kann von zwei Begleithunden profitieren, da ein Hund größer sein kann, um bei Mobilitätsproblemen zu helfen, und ein anderer kleiner sein kann, der darauf trainiert ist, einen bevorstehenden Anfall zu erkennen.
Fazit
Wir hoffen, dass dieser Artikel Licht auf verbreitete Mythen und Missverständnisse über Begleithunde wirft und dass die Kenntnis der Fakten dazu beiträgt, die Verwirrung zu beseitigen, die dieses Thema oft plagt. Denken Sie daran, dass jede Rasse ein Diensthund sein kann, solange sie für die Arbeit und die Ausführung von Aufgaben ausgebildet werden kann, die auf die spezifische Behinderung einer Person zugeschnitten sind. Zur weiteren Erläuterung können Sie alle notwendigen Informationen zu Diensthunden auf der ADA-Website nachlesen.